Aktuelles BMF-Schreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG veröffentlicht
Die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus hat in den letzten Jahren mehrfach Anpassungen erfahren. Die Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG wurde mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 04.08.2019 eingeführt. Das Ziel bestand darin, dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken und Investitionsanreize für den Neubau von Mietwohnungen zu schaffen. Durch diese Abschreibungsmöglichkeit können Investoren unter bestimmten Voraussetzungen neben der regulären linearen Abschreibung zusätzliche Sonderabschreibungen geltend machen.
Im Laufe der Zeit wurde der Anwendungsbereich mehrfach angepasst. So wurde etwa mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität vom 12.12.2019 die Rückwirkung auf den Veranlagungszeitraum 2018 ermöglicht. Zudem wurde klargestellt, dass auch ein Abzug als Werbungskosten möglich ist. Eine grundlegende Modifikation erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2022, das die Sonderabschreibung in angepasster Form wieder aufleben ließ.
Erweiterung und Anpassung durch das Wachstumschancengesetz 2024
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie zur Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27.03.2024 wurde § 7b EStG erneut geändert. Neben der zeitlichen Verlängerung des Anwendungszeitraums wurden auch zentrale Kostenbezugsgrößen an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen im Bausektor angepasst. Konkret wurden die Baukostenobergrenze sowie die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung angehoben, um der Preisentwicklung im Bauwesen Rechnung zu tragen und die Attraktivität der steuerlichen Förderung zu erhalten.
Inhalt und Bedeutung des aktuellen Anwendungsschreibens
Das nun veröffentlichte Anwendungsschreiben des BMF konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Detail. Die Neufassung berücksichtigt sämtliche gesetzlichen Änderungen seit 2019 und fasst die bisherigen Regelungen in aktualisierter Form zusammen. Dabei regelt es unter anderem die Auslegung der Begriffe „neue Mietwohnungen” und „maßgebliche Baukosten” sowie die Anforderungen an Bauantrag und Fertigstellung. Damit bildet es eine zentrale Grundlage für die praktische Umsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG.
Hinweis: Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden und ersetzt das bisherige Anwendungsschreiben vom 07.07.2020 in der Fassung vom 29.05.2024.
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