Umsatzsteuer bleibt Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Jeder Prüfer bringt im Schnitt 1 Mio. Euro
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2025 wurden 65.294 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.597 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 41 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund 1 Mio. Euro.
Hinweis: Unternehmen sollten ihre Umsatzsteuer nicht nur im Rahmen der Jahresabschlusserstellung betrachten, sondern laufend kontrollieren. Besonders wichtig sind korrekte Rechnungen, ordnungsgemäße Vorsteuerabzüge und eine saubere Dokumentation grenzüberschreitender Vorgänge. Wer frühzeitig interne Prüfungen durchführt, kann Risiken erkennen und Nachzahlungen vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
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