Taxonomie-Verordnung: EU-Kommission eröffnet Konsultation zu neuen delegierten Rechtsakten
Die vorgeschlagenen Rechtsakte zielen darauf ab, die technischen Bewertungskriterien sowohl für die beiden klimabezogenen Umweltziele gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 als auch für die vier weiteren Umweltziele gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 zu vereinfachen und anzupassen. Darüber hinaus sind Änderungen einzelner Tätigkeitsbeschreibungen vorgesehen.
Vorangegangene Vereinfachungsinitiativen der EU‑Kommission
Bereits am 26.02.2025 hatte die EU-Kommission mit dem Omnibus-I-Paket mehrere Maßnahmen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Diese umfassten auch Anpassungen im Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung, insbesondere mit Blick auf Berichtspflichten sowie ausgewählte technische Bewertungskriterien.
Konsultationsfrist und weiteres Verfahren
Stellungnahmen zu den Konsultationsentwürfen können bis zum 14.04.2026 eingereicht werden. Der Erlass der finalen delegierten Verordnungen durch die EU-Kommission wird für Mitte 2026 erwartet. Anschließend haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union jeweils die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von bis zu sechs Monaten Einspruch zu erheben. In diesem Stadium sind jedoch keine inhaltlichen Änderungen mehr möglich.
Sofern keine Einwände erhoben werden, treten die Delegierten Verordnungen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union als unmittelbar geltendes EU-Recht in Kraft. Die neuen Regelungen sind ab dem 01.01.2027 anzuwenden und betreffen somit die Berichterstattung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen.
Parallel dazu kündigte die EU-Kommission weitere Vereinfachungen, insbesondere bei den technischen Bewertungskriterien, an.
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