Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 beschlossen

Zum 01.01.2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund hierfür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Am 08.10.2025 hat das Bundeskabinett die neuen Rechengrößen für 2026 verabschiedet.

Grundlage für die Anpassung ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2024, die um 5,16 % gestiegen ist. Damit werden die Beitrags- und Leistungsgrenzen der Sozialversicherung an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst.

Die wichtigsten Werte im Überblick

Die monatliche Bezugsgröße beträgt im Jahr 2026 3.955 Euro, was einem Jahreswert von 47.460 Euro entspricht.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – also die Grenze, ab der Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr versicherungspflichtig sind – liegt künftig bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 5.812,50 Euro monatlich (entspricht 69.750 Euro jährlich) angehoben.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze künftig bei 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr.

Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Werte. Hier liegt die monatliche Grenze bei 10.400 Euro, der Jahreswert bei 124.800 Euro.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 vorläufig mit 51.944 Euro festgesetzt. Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2024 beträgt 47.085 Euro.

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