Globale Mindeststeuer: Bundesregierung macht Tempo
Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen sollen laut einem Gesetzentwurf (21/1865) in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund von Verrechnungen im Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag nicht ausgewiesen wurden. Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.
Außerdem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes veröffentlicht und am 29.09.2025 das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Widerstand gegen die globale Mindeststeuer regt sich aber bei einigen Bundesländern. Die Finanzminister von Bayern, Hessen und NRW plädieren für eine Aussetzung der globalen Mindeststeuer, bis die noch offenen Fragen auf internationaler Ebene geklärt sind. Die Mindeststeuer erfährt ihre Sinnhaftigkeit ausschließlich unter der Prämisse, dass eine Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten die entsprechenden Regelungen implementiert. Am 02.10.2025 wurde seitens der drei Länder ein gemeinsamer Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht.
Hinweis: Unternehmen mit internationalem Steuerkontext sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen zur Mindestbesteuerung auseinandersetzen. Besonders relevant ist die Behandlung latenter Steuern, denn hier drohen neue Offenlegungspflichten oder Anpassungsbedarf. Finanzabteilungen sollten ihre Modelle und Prozesse zeitnah prüfen und anpassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.