Pendlerpauschale rauf, Gastro-Steuer runter – das bringt das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 bringt die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen auf den Weg. Ab 2026 sollen höhere Werbungskosten, gesenkte Mehrwertsteuersätze und Steuererleichterungen gezielt helfen, die Auswirkungen der vergangenen Krisen abzufedern.

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Hierin sind zwei wesentliche Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger enthalten. Ziel ist, möglichst breit dort weiter zu entlasten, wo die Krisen der vergangenen Jahre – die Corona-Pandemie oder steigende Energiekosten und Inflation – die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht haben. Um Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig zu sichern, entlastet die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger und erhöht mit der Anhebung der Entfernungspauschale die örtliche Flexibilität. Die Maßnahmen reihen sich ein in bereits auf den Weg gebrachte Entlastungen, etwa für niedrigere Energiepreise. Folgende Maßnahmen sind im Entwurf für das Steueränderungsgesetz vorgesehen:

Erhöhung der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale wird zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, wirkt sich dies wie folgt aus: Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche sind das bereits 176 Euro jährliche zusätzliche Werbungskosten. Bei 20 Kilometern werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar um 352 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich entlastet. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, hat ein Plus von 88 Euro. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden im Jahr 2026 um ca. 1,1 Mrd. Euro und ab 2027 jährlich um ca. 1,9 Mrd. Euro entlastet.

Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurants

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird von derzeit 19 % ab dem 01.01.2026 auf 7 % gesenkt. Hiermit werden die Gastronomiebranche gestärkt. Außerdem soll sich die Steuersenkung auf niedrigere Preise auswirken. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie zum Beispiel Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.

„Agrardiesel“ vollständig wieder eingeführt

Zusätzlich enthält der Entwurf für das sog. Cuxhaven-Gesetz, das heute ebenso im Kabinett beschlossen wurde, neben der Auflösung der Freizone Cuxhaven eine Entlastung im Energiesteuergesetz. Damit wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) vollständig wieder eingeführt, um eine finanzielle Entlastung der Betriebe zu erreichen und zugleich langfristige Planungssicherheit in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Marktumfeld zu gewährleisten. Die Steuerentlastung wird auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse gewährt.

Hinweis: Wer einen täglichen Arbeitsweg hat, sollte seine Entfernungspauschale ab 2026 neu berechnen und bei der Steuererklärung angeben; auch bei kurzen Distanzen lohnt sich das künftig mehr. Gastronomen und Verpflegungsbetriebe können bereits jetzt Preiskalkulationen und Werbemaßnahmen für 2026 planen, um die Steuersenkung als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sollten sich über die Rückerstattungsmöglichkeiten beim Agrardiesel informieren. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Entwicklungen!

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