Lageberichterstattung: IASB überarbeitet Leitliniendokument
Die aktualisierte Leitlinie gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 23.06.2025 beginnen. Mit der Aktualisierung reagiert der International Accounting Standards Board (IASB) auf veränderte Erwartungen an die Unternehmensberichterstattung und setzt neue Impulse für die Darstellung der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmenslage. Die Änderungen betreffen nicht nur die Inhalte der Berichte, sondern auch deren Struktur und die Perspektive, aus der berichtet wird.
Wesentlichkeit als zentrales Prinzip
Ein Kernelement der neuen Leitlinie in Teil A ist vor allem die präzisere Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips. Unternehmen werden angehalten, Informationen gezielt danach auszuwählen, ob sie für Adressaten wie Investoren oder Analysten entscheidungsrelevant sind. Reine Vollständigkeit tritt zugunsten von Relevanz und Klarheit in den Hintergrund. Das erfordert eine sorgfältige inhaltliche Auswahl und eine engere Abstimmung zwischen Controlling, Strategieabteilung, Nachhaltigkeitsverantwortlichen und dem Berichtsteam.
Im Einzelnen geht es um:
- Einhaltung der Leitlinie: Vorgaben zur Identifizierung, Autorisierung und Erklärung der Anwendung
- Ziel der Lageberichterstattung: Verbesserung des Verständnisses der finanziellen Lage und Leistung sowie Einblicke in wertbeeinflussende Faktoren, einschließlich Nachhaltigkeit
- Wesentlichkeit: Unterscheidung der wesentlichen Informationen im Lagebericht gegenüber dem Abschluss aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen
- Qualitative Merkmale: Anforderungen an Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit – im Einklang mit dem Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung
- Kohärenz: Die Inhalte sollen als schlüssiges, integriertes Ganzes dargestellt werden, um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten
- Kennzahlen: Vorgaben zur Auswahl, Darstellung und Erläuterung der im Lagebericht verwendeten Leistungskennzahlen
Fokus auf strategische Steuerung und Unternehmensumfeld
Teil B der Leitlinien legt den Schwerpunkt deutlich auf eine konsistente, verständliche und entscheidungsrelevante Berichterstattung. Unternehmen sollen nicht nur erklären, was sie tun, sondern auch warum sie es tun – und wie sich externe und interne Faktoren auf ihre strategische Ausrichtung auswirken. Das Geschäftsmodell rückt ebenso in den Vordergrund wie die Darstellung von Chancen, Risiken und der Fähigkeit, Werte langfristig zu erhalten oder zu schaffen. Die Berichterstattung wird damit zur strategischen Kommunikationsplattform gegenüber Kapitalgebern und anderen Stakeholdern.
Hinweis: Für die Wirtschaftsprüfung ergeben sich durch die neuen Anforderungen zusätzliche Prüfungsschwerpunkte. Neben der formellen Ordnungsmäßigkeit tritt nun stärker die Frage in den Vordergrund, ob der Lagebericht ein konsistentes, schlüssiges und zukunftsgerichtetes Bild des Unternehmens vermittelt.
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