IDW veröffentlicht fachlichen Hinweis zu IFRS-Halbjahresabschlüssen

Am 01.07.2025 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen aktuellen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf IFRS-Halbjahresabschlüsse zum 30.06.2025 veröffentlicht.

Angesichts der anhaltenden geopolitischen Krisen – etwa in der Ukraine und im Nahen Osten – sowie wirtschaftlicher Spannungen, wie der US-Handelspolitik und chinesischer Exportrestriktionen, sehen sich Unternehmen mit potenziell weitreichenden Folgen für ihre Halbjahresberichterstattung konfrontiert. Nach Ansicht des IDW besteht in diesem Zusammenhang für Unternehmen die Notwendigkeit, bestehende Risiken und Unsicherheiten individuell zu analysieren und – sofern relevant – transparent im Bericht darzulegen.

Fachliche Hinweise des IDW

Vor diesem Hintergrund hat das IDW einen fachlichen Hinweis herausgegeben, der sich mit den „Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.06.2025 nach IFRS“ befasst. Ziel ist es, Unternehmen eine Orientierungshilfe zu bieten, um wesentliche Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren. Darüber hinaus werden die bilanziellen Auswirkungen exemplarischer Geschäftsvorfälle sowie potenziell betroffener Bilanzpositionen näher erläutert.

Der Hinweis behandelt eine Reihe relevanter Themenbereiche. So wird etwa auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten eingegangen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Wertminderungen vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei wird auch die Aktualität der verwendeten Annahmen und Schätzungen bei der Prognose künftiger Zahlungsströme thematisiert.

Im Bereich der Finanzinstrumente liegt der Fokus auf der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos sowie dem sachgerechten Umgang mit Ermessensspielräumen und Schätzungen, einschließlich In-Model- und Post-Model-Adjustments bzw. Overlays. Zudem werden die bilanziellen Folgen von Zahlungsverzögerungen, -ausfällen und möglichen Verstößen gegen Kreditvereinbarungsklauseln im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten beleuchtet. 

Auch der Bereich der Rückstellungen wird adressiert, etwa im Zusammenhang mit bevorstehenden Gesetzesänderungen, belastenden Verträgen oder geplanten Restrukturierungsmaßnahmen.

Hinweis: Der vollständige fachliche Hinweis steht auf der Website des IDW zur Verfügung.

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