Kabinett beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm
Der Gesetzentwurf sieht steuerliche Änderungen vor, die Investitionen fördern und langfristig zu Entlastungen führen sollen. Damit soll ein nachhaltiges und wachstumsförderndes Umfeld geschaffen werden, das Unternehmen Planungssicherheit bietet.
Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Der Gesetzentwurf sieht umfassende steuerliche Maßnahmen vor, um Unternehmen zu entlasten und Investitionen attraktiver zu gestalten:
- Investitions-Booster: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA von 30% pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen.
- Absenkung der Körperschaftsteuer: Geplant ist, die Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent zu senken – von 15 auf 10%. Ab dem Jahr 2032 wird die Gesamtsteuerbelastung dann bei knapp 25% liegen, aktuell sind es knapp 30%.
- Thesaurierungssteuersatz: Der Thesaurierungssteuersatz wird schrittweise gesenkt: Im Veranlagungszeitraum 2028 und 2029 sinkt er auf 27%, im Jahr 2030 und 2031 auf 26% und ab 2032 auf 25%.
- Forschungszulage: Die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage wird von 2026 bis 2030 von zehn auf zwölf Mio. Euro steigen. Zudem ist eine Ausweitung förderfähiger Anwendungen sowie eine Erleichterung und Bürokratielösung durch pauschale Abschläge geplant.
- Stärkung der E-Mobilität: Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.
- Dienstwagenregelung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen.
Investitionsbooster durch Abschreibungen von 30 %
Die Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschleunigt Investitionen in die Transformation der Wirtschaft. Damit wird sichergestellt, dass die Abschreibungen schnell und in der Breite wirken. Es wird eine degressive AfA in Höhe von 30 % aufgelegt. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 01.07.2025 und vor dem 01.01.2028.
Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab dem Jahr 2028
Die Unternehmenssteuern werden deutlich gesenkt. Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, wird der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt – von derzeit 15 % auf 10 %. Ab dem Jahr 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 % statt aktuell knapp 30 %. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland.
Booster für E-Mobilität bei Unternehmen
Mit dem Gesetzentwurf wird E-Mobilität weiter gefördert und ausgebaut. Der allgemeine Investitionsbooster wird um einen Investitionsbooster für E-Mobilität ergänzt. Dafür wird eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 %, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von 6 Jahren entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.
Hinweis: Unternehmen, die größere Investitionen in Maschinen oder Fahrzeuge planen, sollten den Zeitraum zwischen 2025 und 2027 gezielt nutzen. Besonders attraktiv ist die degressive AfA von 30 % bzw. 75 % für E-Fahrzeuge – ein echter Investitionsbooster. Wer frühzeitig plant, profitiert mehrfach: durch schnelle steuerliche Entlastung und langfristige Wettbewerbsvorteile. Wichtig: Den befristeten Zeitraum im Blick behalten! Gerne beraten wir Sie.
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