Investieren leicht gemacht: Standortfördergesetz kommt
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums eine Investitionsoffensive und gezielte Strukturreformen vor, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau (Stärkung privater Investitionstätigkeit als Wachstumshebel). Dazu sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt werden.
Ziel: Verbesserung der Finanzierungsbedingungen
Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, in Umsetzung des Koalitionsvertrags private Investitionen insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in kleinere Unternehmen und Start-ups (Venture Capital) zu fördern. Der Gesetzentwurf ist Teil des Sofortprogramms, auf das sich die Bundesregierung am 28.05.2025 verständigt hat. Schwerpunkt des Gesetzes bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Dies sind insbesondere:
- Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
- Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
- Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie
- standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review).
Hinweis: Unternehmen – insbesondere Start-ups und Mittelständler – sollten die neuen Förder- und Finanzierungsoptionen im Auge behalten, sobald das StoFöG in Kraft tritt. Auch Investoren, die sich für erneuerbare Energien oder Infrastruktur interessieren, profitieren künftig von verbesserten Rahmenbedingungen. Wer jetzt vorbereitet ist, kann frühzeitig von neuen Wachstumschancen profitieren. Gerne beraten wir Sie!
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