Fristverlängerung für Grundsteuer-Änderungsanzeigen

Mehrere Bundesländer verlängern die Fristen für Grundsteuer‑Änderungsanzeigen. Eigentümer erhalten damit mehr Zeit, Änderungen für die Bewertungsstellen zu melden.

Die obersten Finanzbehörden von zwölf Bundesländern haben die Fristen zur Abgabe von Grundsteuer‑Änderungsanzeigen angepasst. Betroffen sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg‑Vorpommern, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig‑Holstein und Thüringen.

Verlängerte Abgabefristen

Für Änderungen, die im Jahr 2024 eingetreten sind und den Feststellungs- bzw. Festsetzungszeitpunkt zum 01.01.2025 betreffen, wird die Abgabefrist vom 31.03.2025 auf den 31.12.2025 verlängert. Änderungen des Jahres 2025 zum Bewertungsstichtag am 01.01.2026 müssen bis zum 30.04.2026 eingereicht werden.

Keine Änderungen für spätere Stichtage

Die Fristen für Anzeigen zu Stichtagen ab dem Jahr 2026 bleiben unverändert. Meldungen zu Änderungen, die im Jahr 2026 eintreten, müssen weiterhin bis zum 31.03.2027 erfolgen. Zudem können Finanzämter in Einzelfällen bereits vor Ablauf der verlängerten Frist Unterlagen anfordern.

Mögliche Folgen bei verspäteter Abgabe

Wird eine Grundsteuer-Änderungsanzeige nicht oder verspätet eingereicht, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dessen Höhe richtet sich insbesondere nach der Dauer der Fristüberschreitung. Wenn gar keine Abgabe erfolgt, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.