IAS 28: Mehr Klarheit bei Beteiligungen geplant
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung zu geplanten Änderungen an IAS 28 veröffentlicht. Betroffen ist die Fair-Value-Option für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Stellungnahmen können bis zum 17.07.2026 bei EFRAG hier eingereicht werden.
Klarstellung für Versicherer und andere Unternehmen
Hintergrund der geplanten Änderungen sind unterschiedliche Auslegungen des Begriffs „ähnliche Unternehmen“ in IAS 28. Diese Unsicherheiten betreffen insbesondere die Versicherungsbranche. Sie können sich darauf auswirken, wie Beteiligungen nach IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ einzuordnen sind. Mit den Änderungen soll klargestellt werden, wann Unternehmen die Fair-Value-Option auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures anwenden können.
Anwendung zeitgleich mit IFRS 18 geplant
EFRAG veröffentlicht den Entwurf bereits vor den endgültigen Änderungen des IASB. Ziel ist es, das EU-Endorsement-Verfahren zu beschleunigen, damit die Änderungen möglichst zeitgleich mit IFRS 18 angewendet werden können. IFRS 18 soll für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027 gelten. Nach vorläufiger Einschätzung von EFRAG erfüllt die Änderung die Voraussetzungen für eine Übernahme in europäisches Recht.
Hinweis: Unternehmen sollten prüfen, ob sie Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures halten, bei denen die Fair-Value-Option relevant sein könnte. Besonders Versicherer sollten die geplanten Änderungen frühzeitig in ihre IFRS-18-Umstellungsprojekte einbeziehen. Auch wenn die Regelungen noch nicht endgültig sind, kann eine rechtzeitige Analyse spätere Anpassungen im Abschlussprozess erleichtern. Gerne beraten wir Sie!
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