Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Anfang Juli 2026
Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Einkommens eines Schuldners nicht gepfändet werden darf. Sie dienen dem Schutz des Existenzminimums und sollen gewährleisten, dass trotz bestehender Schulden genügend Mittel für Miete, Lebensmittel und den täglichen Bedarf verbleiben.
Grundlagen der Pfändungsfreigrenzen
Die Regelungen sind in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert und gelten insbesondere für Lohn- und Gehaltspfändungen sowie Kontopfändungen.
Die Höhe der Freigrenzen hängt im Wesentlichen vom Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner) ab: Je mehr Unterhaltspflichten bestehen, desto höher ist der unpfändbare Betrag. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gläubigerinteressen und dem Schutz des Schuldners.
Die wichtigsten Änderungen ab 1. Juli 2026
Ab Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland spürbar angehoben. Der monatliche Grundfreibetrag steigt von bislang 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Zugleich erhöhen sich auch die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen. Für die erste unterhaltspflichtige Person beträgt der zusätzliche Freibetrag 597,42 Euro, für jede weitere Person 332,83 Euro. Auch die obere Grenze, ab der ein Einkommen vollständig gepfändet werden kann, wurde auf 4.866,30 Euro monatlich angehoben.
Wie funktioniert die Pfändung in der Praxis?
Bei einer Lohnpfändung führt der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Gläubiger ab. Der unpfändbare Betrag verbleibt beim Arbeitnehmer.
Wichtig: Einkommen unterhalb der Freigrenze bleibt vollständig geschützt. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist nur teilweise pfändbar, gestaffelt nach Höhe und Unterhaltspflichten.
Diese Freibeträge gelten auch beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und bestimmen, welcher Betrag auf dem Konto automatisch vor Zugriff geschützt ist.
Hinweis: Für Unternehmen und Berater ist es von entscheidender Bedeutung, die neuen Werte korrekt anzuwenden, um Haftungsrisiken zu vermeiden und eine rechtssichere Abwicklung von Pfändungen zu gewährleisten.
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Stephanie Bschorr
Partner, Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht