Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Neues Verfahren gestartet

Ab dem 06.08.2025 wird das Verfahren zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen vollständig digitalisiert. Eine persönliche Ausstellung vor Ort ist dann nicht mehr möglich. Darauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hin.

Hintergrund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt.

Bescheinigungen per Post

Durch die Einführung des maschinellen Verfahrens können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Im Rahmen des Verfahrens wird aber automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt. Diese beträgt in der Regel drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.

Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Wer eine Bescheinigung benötigt, etwa zur Vorlage bei Auftraggebern, sollte den Antrag künftig rechtzeitig über das zuständige Finanzamt stellen. Besonders falls eine konkrete Abgabefrist besteht, ist eine frühzeitige Beantragung essenziell, da eine spontane Ausstellung nicht mehr möglich ist.

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