Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Neues Verfahren gestartet
Hintergrund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt.
Bescheinigungen per Post
Durch die Einführung des maschinellen Verfahrens können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Im Rahmen des Verfahrens wird aber automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt. Diese beträgt in der Regel drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller
Wer eine Bescheinigung benötigt, etwa zur Vorlage bei Auftraggebern, sollte den Antrag künftig rechtzeitig über das zuständige Finanzamt stellen. Besonders falls eine konkrete Abgabefrist besteht, ist eine frühzeitige Beantragung essenziell, da eine spontane Ausstellung nicht mehr möglich ist.
Ansprechpartner
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
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Jana Hesse
Partner, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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Paula Holey
Partner, Steuerberaterin, Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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Dirk Klingbeil
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Dr. Dirk Iwanowitsch
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Volker Jüsgen
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Arno Kramer
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Kathleen Morgenstern
Partner, Steuerberaterin
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Oliver Schmitz
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)
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Dr. Stephan Zitzelsberger
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater