EU-Kommission verabschiedet vereinfachte ESRS

Am 03.07.2026 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen offiziell verabschiedet. Diese Maßnahmen sind Teil des sogenannten „Omnibus-I-Pakets“, mit dem die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren möchte.

Nach Angaben der Kommission werden durch die Überarbeitung die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 % und die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 % reduziert. Gleichzeitig sollen die Berichtskosten für betroffene Unternehmen um mehr als 30 % sinken. Trotz dieser Vereinfachungen verfolgt die EU weiterhin das Ziel, Investoren, Kreditinstituten und anderen Stakeholdern aussagekräftige Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund: Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den Berichtsrahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie legen fest, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen müssen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Klimawandel, Biodiversität, Menschenrechten, Arbeitnehmerbelangen oder Unternehmensführung. 

Die ersten ESRS wurden 2023 verabschiedet waren sehr umfassend. Der hohe Dokumentationsaufwand und die Komplexität der Anforderungen wurden jedoch von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und vielen Mitgliedstaaten kritisiert. Vor diesem Hintergrund leitete die EU-Kommission Anfang 2025 eine umfassende Überarbeitung der Nachhaltigkeitsregulierung ein.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Grundlage der revidierten Standards bildet der Vorschlag, den die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 02.12.2025 eingereicht hatte. Im Folgenden werden die relevantesten Änderungen in einer Übersicht dargestellt. 

Deutliche Reduzierung der Berichtspflichten

Das Kernziel der Reform ist die Entlastung der Unternehmen. Die neuen Standards sehen deutlich weniger bindende Offenlegungspflichten vor und verzichten auf zahlreiche bisher vorgesehene Datenpunkte. Laut der Kommission verringert sich die Zahl der verpflichtenden Angaben um mehr als 60 %.

Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse

Die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse („Double Materiality Assessment“) bleibt grundsätzlich erhalten. Unternehmen müssen weiterhin beurteilen, welche Nachhaltigkeitsthemen einerseits finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben und andererseits erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verursachen können. Allerdings wird der Prozess deutlich vereinfacht und stärker risikoorientiert ausgestaltet. Neu ist, dass nicht wesentliche Informationen grundsätzlich nicht berichtet werden sollen – und nicht mehr wie bisher nicht berichtet werden „müssen“. Mit einem „Top-down“-Ansatz soll unnötiger Aufwand bei der Bewertung einzelner Auswirkungen, Risiken oder Chancen vermieden werden.

Klarere Anforderungen

Die Kommission hat zahlreiche Vorschriften präzisiert und sprachlich vereinfacht. Ziel ist es, den Interpretationsspielraum zu verringern und die praktische Anwendbarkeit der Standards zu verbessern. Unternehmen sollen leichter erkennen können, welche Informationen tatsächlich berichtspflichtig sind.

Mehr Flexibilität

Die überarbeiteten Standards enthalten zusätzliche Erleichterungen bei der Aggregation und Aufschlüsselung von Informationen sowie bei der Berücksichtigung geografischer Besonderheiten. Zudem werden Möglichkeiten geschaffen, bestimmte Angaben in begründeten Fällen wegzulassen, etwa wenn sie besonders sensible Geschäftsinformationen betreffen.

Neuer freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen

Parallel zu den ESRS hat die Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Dieser richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht direkt in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Grundlage ist der von EFRAG entwickelte „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ (VSME). Der Standard soll kleineren Unternehmen einen verhältnismäßigen und praktikablen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.

Ein zentrales Element ist der sogenannte „Value Chain Cap“. Danach dürfen große Unternehmen, die selbst unter die CSRD fallen, von kleineren Geschäftspartnern innerhalb ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, die über die Inhalte des freiwilligen Standards hinausgehen. Dadurch sollen insbesondere mittelständische Unternehmen vor übermäßigen Auskunfts- und Dokumentationspflichten geschützt werden.

Zusammenhang mit dem Omnibus-Paket

Die Reform der ESRS ist Teil des umfassenderen Omnibus-I-Pakets der Europäischen Kommission. Dieses verfolgt das Ziel, verschiedene Nachhaltigkeitsvorschriften zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Bereits zuvor wurde der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Rahmen der CSRD deutlich eingeschränkt. Künftig unterliegen wesentlich weniger Unternehmen den umfangreichen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen als ursprünglich vorgesehen.

Die Überarbeitung soll außerdem verhindern, dass Unternehmen durch übermäßige Berichtspflichten von Investitionen in nachhaltige Transformationen abgehalten werden. Die Kommission betont deshalb, dass die Vereinfachungen nicht zu Lasten der Informationsqualität gehen sollen.

Hinweis: Die beiden delegierten Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Für dieses sogenannte Scrutiny-Verfahren ist grundsätzlich ein Zeitraum von zwei Monaten vorgesehen, der um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Sofern keine Einwände erhoben werden, treten die neuen Regelungen anschließend in Kraft. 

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