Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Rekordkurs
Im Jahr 2024 hat der Fiskus in Deutschland so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen wie nie zuvor, obwohl der Wert des übertragenen Vermögens gesunken ist. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 12,3 % auf insgesamt 13,3 Milliarden Euro. Davon entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer, was einem Anstieg von 9,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Schenkungsteuer erreichte mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, ein Zuwachs von 17,8 % gegenüber 2023.
Übertragenes Vermögen rückläufig
Trotz des gestiegenen Steueraufkommens sank das steuerlich berücksichtigte übertragene Vermögen im Jahr 2024 auf 113,2 Milliarden Euro – ein Rückgang von 6,8 % gegenüber dem Vorjahr. Maßgeblich dafür war insbesondere das deutlich gesunkene Betriebsvermögen, das mit 21,5 Milliarden Euro um 27,9 % unter dem Vorjahreswert lag. Besonders stark betroffen waren sogenannte Großerwerbe, also Betriebsvermögen mit einem Wert über 26 Millionen Euro. Diese halbierten sich nahezu und erreichten nur noch 8,6 Milliarden Euro – ein Minus von 49,7 %. Auch Anteile an Kapitalgesellschaften wurden mit 7,4 Milliarden Euro um 28,7 % weniger übertragen. Im Gegensatz dazu stieg das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) leicht auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 %), ebenso wie das übrige sonstige Vermögen (Bankguthaben, Wertpapiere, Genussscheine usw.), das 37,8 Milliarden Euro erreichte (+1,8 %). Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg um 6,7 % auf 1,6 Milliarden Euro.
Unterschiede zwischen Erbschaften und Schenkungen
Das durch Erbschaften und Vermächtnisse übertragene Vermögen nahm 2024 um 4,8 % zu und lag bei 64,1 Milliarden Euro. Darin enthalten waren unter anderem 33,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+3,1 %), 27,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+4,0 %) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+7,0 %). Das übertragene geerbte Betriebsvermögen sank hingegen leicht um 3,0 % auf 4,8 Milliarden Euro. Auch hier war bei Großerwerben ein Rückgang um 13,9 % auf 1,2 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Im Gegensatz dazu gingen die Vermögensübertragungen durch Schenkungen deutlich zurück. Insgesamt wurden 2024 noch 49,1 Milliarden Euro übertragen, ein Minus von 18,6 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang bei Anteilen an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden Euro (-34,1 %) sowie beim geschenkten Betriebsvermögen, das auf 16,7 Milliarden Euro sank (-32,9 %). Die Großerwerbe halbierten sich auch hier auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 %). Grundvermögen wurde mit 19,0 Milliarden Euro (-1,4 %) und sonstiges übriges Vermögen mit 6,6 Milliarden Euro (-6,6 %) weniger übertragen. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen legte leicht zu und erreichte 1,0 Milliarden Euro (+6,5 %).
Steuerbegünstigungen deutlich reduziert
Die steuerlichen Begünstigungen nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes – eine der wichtigsten Abzugspositionen neben Freibeträgen – wurden 2024 spürbar seltener in Anspruch genommen. Bei Erbschaften beliefen sie sich auf 4,0 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders stark war der Rückgang bei Schenkungen: Hier wurden nur noch 13,1 Milliarden Euro berücksichtigt, ein Rückgang von 47,1 %. Damit näherten sich die Steuervergünstigungen wieder dem Niveau von 2022 an, nachdem sie 2023 außergewöhnlich stark gestiegen waren.
Hinweis: Die Entwicklung zeigt, dass das steuerliche Umfeld bei größeren Schenkungen und betrieblichen Übertragungen komplexer wird und auch teurer. Wer Unternehmensanteile oder größeres Vermögen übertragen will, sollte frühzeitig steuerlich planen. Gerade Großerwerbe sollten auf ihre Steuerbegünstigungen geprüft werden, da die Finanzverwaltung hier zunehmend genauer hinsieht. Gerne beraten wir Sie!
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