Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025 auf Rekordniveau

Mit 21,4 Milliarden Euro hat die von den Finanzverwaltungen in Deutschland festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 einen neuen Höchststand erreicht.

Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 60,8 %. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) ist diese Entwicklung insbesondere auf deutlich höhere Steuerfestsetzungen bei großen Vermögensübertragungen ab 20 Millionen Euro zurückzuführen.

Deutlich höhere Steuerfestsetzungen bei Erbschaften und Schenkungen

Die festgesetzte Erbschaftsteuer belief sich im Jahr 2025 auf 13,3 Mrd. Euro und lag damit 57,1 % über dem Wert des Vorjahres.  Im Jahr 2021 wurde der bisherige Höchststand mit 9,0 Mrd. Euro erreicht. Nach Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 stieg die Erbschaftssteuer 2024 wieder und 2025 setzte sich dieser Aufwärtstrend fort.

Auch die Schenkungsteuer erreichte mit 8,1 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert und stieg im Vergleich zu 2024 um 67,3 %. Damit stieg die Schenkungsteuer seit 2019 (1,2 Mrd. Euro) kontinuierlich an und hat sich im Vergleich zum Jahr 2023 (4,1 Mrd. Euro) fast verdoppelt.

Übertragenes Vermögen ebenfalls auf Höchststand

Neben den Steuerfestsetzungen wurde auch ein neuer Rekordwert beim steuerlich berücksichtigten übertragenen Vermögen erreicht. Im Jahr 2025 wurden Vermögenswerte im Umfang von 141,1 Mrd. Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen. Dies entspricht einem Anstieg von 23,1 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark fiel die Zunahme bei übertragenen Anteilen an Kapitalgesellschaften aus. Auch Betriebsvermögen spielte weiterhin eine bedeutende Rolle.

Bedeutung für die Nachfolgeplanung

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung von Vermögensübertragungen in Deutschland. Für Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen gewinnt eine frühzeitige Nachfolge- und Vermögensplanung dadurch weiter an Bedeutung. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten können die steuerlichen Auswirkungen erheblich sein. Eine rechtzeitige Planung kann dabei helfen, bestehende Freibeträge und gesetzliche Begünstigungen optimal zu nutzen.

Hinweis: Sie planen eine Unternehmensnachfolge oder möchten Vermögen auf die nächste Generation übertragen? Sprechen Sie uns an. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.

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