Entlastungsprämie ab Mai 2026 möglich

Als Teil des Entlastungpakets ermöglicht es der Gesetzgeber Arbeitgebern ab Anfang Mai eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten zu zahlen. 

Diese Zahlung soll bis zum 30.06.2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ergänzt.

Kritik an der Entlastungsprämie

Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirke, ist bei näherer Betrachtung eine Belastung, kritisieren viele Betriebe. Es handle sich um eine Verschiebung zu Lasten der ohnehin überstrapazierten Unternehmen. Die Prämie würde zwar auf der einen Seite die Beschäftigten entlasten, die Kosten tragen jedoch die Arbeitgeber, das Geld fehle dann aber an anderer Stelle.

Hinweis: Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen. Arbeitgeber sollten prüfen, ob sie die Entlastungsprämie als freiwillige Zusatzleistung einsetzen können und möchten. Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und nicht durch eine Gehaltsumwandlung finanziert wird. Gerne beraten wir Sie! 

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