BMF legt Gesetzentwurf und FAQ zur geplanten Frühstart-Rente vor
Nach dem Gesetzentwurf sollen ab dem 01.01.2026 monatlich 10 Euro aus Bundesmitteln in ein individuelles Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Das gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren. Sie besuchen eine Bildungseinrichtung in Deutschland. Der frühe Kontakt mit Kapitalmarktanlagen soll langfristig Erfahrungen mit den Chancen und Risiken der privaten Altersvorsorge fördern und zugleich die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland stärken.
Die wichtigsten Eckpunkte der Frühstart-Rente
Für jedes anspruchsberechtigte Kind soll ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingerichtet werden können. Die staatliche Einzahlung beträgt 10 Euro pro Monat, darüber hinaus sind private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich.
Für die geförderten Verträge gilt ein standardisierter Altersvorsorge-Depotvertrag mit einem gesetzlichen Effektivkostendeckel von 1 %. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Eine Auszahlung ist erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich und unterliegt anschließend der Besteuerung nach § 22 Nr 5 EStG.
Eröffnen Eltern kein individuelles Depot, sieht der Entwurf eine kollektive Kapitalmarktanlage vor. Diese soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden und ausschließlich in global diversifizierte Aktien bzw. Aktienfonds investieren. Die angesammelten Mittel können später in einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Darüber hinaus soll die Frühstart-Rente einen Beitrag zur finanziellen Bildung leisten. Anbieter individueller Verträge werden verpflichtet, Informationen zur Funktionsweise, Wertentwicklung und zu den Kosten der Produkte in einer zielgruppengerechten Form bereitzustellen.
FAQ-Katalog beantwortet zentrale Fragen
Begleitend zum Gesetzentwurf hat das BMF einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht. Darin werden die Ziele der Frühstart-Rente, ihre praktische Umsetzung, die Anspruchsberechtigung, die steuerliche Behandlung der Erträge und der Umgang mit Fällen, in denen kein individuelles Vorsorgedepot eingerichtet wird, erläutert. Zudem beantwortet das Ministerium Fragen zum geplanten Startzeitpunkt und zur schrittweisen Einführung des Modells.
Hinweis: Die Frühstart-Rente befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Gesetzentwurf und den begleitenden FAQ liegen nun erste konkrete Informationen zur geplanten Ausgestaltung vor. Ob und in welcher Form die Regelungen letztlich umgesetzt werden, bleibt dem weiteren parlamentarischen Verfahren vorbehalten.
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