BMF: Entwurf zur Modernisierung der Zollverwaltung vorgelegt

Am 03.03.2026 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung und zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.

Die Zollverwaltung ist ein wichtiger Akteur bei der Abgabenerhebung und der deutschen Sicherheitsarchitektur. Ihre Kernaufgaben sind die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern sowie Zöllen. Außerdem überwacht sie den grenzüberschreitenden Warenverkehr und wirkt bei der Durchsetzung abgaben-, außenwirtschafts- und produktrechtlicher Vorschriften mit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Über den Zollfahndungsdienst leistet die Zollverwaltung einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhütung von Straftaten im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit dem Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trägt der Zoll zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen, zur Wahrung des Wettbewerbs und zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.

Steigende Anforderungen und internationale Verpflichtungen

Die große Bandbreite der Aufgaben, die zunehmende Komplexität wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Herausforderungen sowie internationale Verpflichtungen machen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Zollverwaltung erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die Standards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hinzu kommen umfassende Digitalisierungsvorhaben sowie die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, zuletzt mit der Einrichtung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zum 01.01.2023.

Für die organisatorisch zur Zollverwaltung gehörende Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gelten darüber hinaus spezifische internationale Verpflichtungen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe, dem internationalen Zusammenschluss der Financial Intelligence Units.

Neue Strukturen durch Spezialisierung und enge Verzahnung

Mit dem ZFG soll die Zollverwaltung organisatorisch und personell gezielt gestärkt werden. Dies betrifft insbesondere die Finanztransaktionsuntersuchungsstelle. Ein zentrales Element ist der Aufbau spezialisierter Ermittlungseinheiten für komplexe internationale Geldwäschefälle bei den Ortsbehörden des Zolls. Diese Einheiten sind ausdrücklich dazu vorgesehen, umfangreiche und grenzüberschreitende Geldwäschestrukturen mit Deutschlandbezug frühzeitig zu erkennen und konsequent zu verfolgen.

Durch die enge Abstimmung und Vernetzung mit der FIU werden ein schneller und sicherer Informationsaustausch sowie die effektive Nutzung kriminalistischer Erkenntnisse gewährleistet. Dadurch sollen die Handlungssicherheit, die Reaktionsgeschwindigkeit und die operative Wirksamkeit der Geldwäschebekämpfung nachhaltig erhöht werden.

Der Entwurf sieht außerdem eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse im Bereich der Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung vor. Verdächtige Vermögenswerte können gemäß dem Entwurf sichergestellt werden, wenn sie bedeutsam und deren Herkunft unklar sind. Die Sicherstellung soll für bis zu 30 Tage möglich sein, kann jedoch auf Antrag der Behörde und durch Gerichtsentscheidung um 150 Tage verlängert werden. Weitere Maßnahmen betreffen den Umgang mit Kryptowährungen und den Abgleich biometrischer Daten.

Verstärkte Zusammenarbeit und technische Modernisierung

Ergänzend zu den personellen und strukturellen Maßnahmen sieht das ZFG den gezielten Ausbau der digitalen Analysefähigkeiten vor. Ziel ist eine verbesserte Vernetzung zwischen Bundes- und Landesbehörden, der Zollverwaltung sowie weiteren in die Geldwäschebekämpfung eingebundenen Stellen. Künftig sollen insbesondere die Datenqualität, die Interoperabilität der Systeme und die zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen im Fokus stehen – auch vor dem Hintergrund europäischer Anforderungen und internationaler Evaluierungen.

Hinweis: Das Gesetzesvorhaben ist Bestandteil der Initiative „Zoll 2030“, die auf eine zukunftsfeste, leistungsfähige und moderne Ausgestaltung der Zollverwaltung ausgerichtet ist.

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