Ausweitung elektronischer Beurkundungen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt eine maßvolle Erweiterung solcher digitalen Beurkundungs- und Beglaubigungsverfahren – fordert gleichzeitig aber ein vorsichtiges Vorgehen mit Blick auf Nutzerfreundlichkeit und Verbreitung.
Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant eine umfassendere Öffnung notarieller Verfahren für digitale Abläufe.
Im Gesellschaftsrecht können notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen inzwischen in vielen Fällen per Videokommunikation durchgeführt werden. Zu den Online-Verfahren zählen beispielsweise Anmeldungen zu den verschiedenen Registern, darunter das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Auch die Gründung einer GmbH, einschließlich bestimmter Sachgründungen und Vollmachten, sowie einstimmige satzungsändernde Beschlüsse, beispielsweise zur Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, können digital beurkundet werden.
Eine Evaluation hat gezeigt, dass die Online-Verfahren effizient und praxistauglich sind. Daher soll ihr Anwendungsbereich nun erweitert werden, insbesondere auf weitere beurkundungspflichtige Vorgänge, die sich für digitale Abläufe eignen. Künftig zählen dazu auch Anmeldungen zum Stiftungsregister, die Gründung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, Beschlüsse zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und Abschlussprüfers sowie verschiedene Vollmachten, beispielsweise für Registeranmeldungen, Stimmabgaben in Gesellschafterversammlungen und die Übernahme von Geschäftsanteilen.
BRAK: Zustimmung – aber mit Vorbehalten
In ihrer offiziellen Stellungnahme zeigt sich die BRAK grundsätzlich offen gegenüber einer moderat ausgeweiteten Digitalisierung notarieller Verfahren. Allerdings betont sie, dass sich solche Verfahren erst in der Praxis etablieren sollten, bevor eine noch weitergehende Ausweitung sinnvoll erscheint.
Ein Grund für diese Zurückhaltung ist, dass in der Praxis nach wie vor Hindernisse bestehen: Viele Beteiligte verfügen noch nicht über geeignete elektronische Identifikationsmittel oder nutzen diese nicht. Zudem ist das Instrument der Online-Notariatsverfahren in der breiten Bevölkerung noch relativ unbekannt. Die BRAK plädiert dafür, zuerst Akzeptanz und technische Infrastruktur zu stärken, bevor man den digitalen Spielraum stark ausweitet. In ihrer Einschätzung verweist sie auf interne Konsultationen und Befragungen aus dem Jahr 2024, unter anderem mit den regionalen Rechtsanwaltskammern.
Erst wenn solche Verfahren alltäglich und reibungslos genutzt werden, hält die BRAK eine weitergehende Ausweitung für vertretbar. Die Organisation fordert zudem, dass die Anwendung möglichst einfach gestaltet wird, um Barrieren wie fehlende PIN-Briefe oder Unkenntnis des Verfahrens zu minimieren.
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Stephanie Bschorr
Partner, Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht