Gesetzesreform 2025: So sollen Genossenschaften attraktiver werden

Ein aktueller Referentenentwurf des BMJV bringt frischen Wind ins Genossenschaftsrecht. Ziel ist es, die Rechtsform digitaler, attraktiver und sicherer zu machen. Für Gründer und bestehende Genossenschaften ergeben sich daraus neue Chancen, aber auch neue Pflichten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sollen die Digitalisierung bei Genossenschaften fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern. 

Maßnahmenkatalog des Referentenentwurfs 

Zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
    Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw. Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder betreffen.
  • Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
    Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.
  • Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
    Es sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der Entwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30.07.2025 Stellung zu nehmen.

Hinweis: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen einzustellen. Prüfen Sie, ob Ihre Genossenschaft bereits digital gut aufgestellt ist, etwa bei Einladungen, Beschlussfassungen oder Dokumentenarchivierung. Eine effizientere Organisation kann nicht nur Verwaltungsaufwand sparen, sondern auch die steuerliche Dokumentation vereinfachen! Denken Sie zudem an die zeitnahe Anpassung Ihrer Satzung und internen Prozesse, auch mit Blick auf mögliche Betriebsprüfungen. Und: Die verbesserte Gründungsfreundlichkeit könnte gerade für neue Projekte eine interessante steueroptimierte Rechtsform darstellen, sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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