Schutz kritischer Infrastrukturen: Bundesrat will KRITIS besser vor Angriffen schützen

Kritische Infrastrukturen sind für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar. Sie sind jedoch zunehmend unterschiedlichen Bedrohungen ausgesetzt. In seiner Sitzung vom 16.10.2026 hat sich der Bundesrat mit einer Initiative befasst, die kritische Anlagen besser vor unbefugtem Eindringen, Ausspähung und möglichen Sabotagehandlungen schützen soll.

Die hessische Initiative sieht vor, den sogenannten „gemeinschädlichen Hausfriedensbruch“ als neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dieser soll insbesondere das unbefugte und widerrechtliche Eindringen in kritische Anlagen sowie den unbefugten Aufenthalt erfassen. Auch unerlaubte Drohnenüberflüge sollen unter Strafe gestellt werden. Für Handlungen, die der Vorbereitung eines Angriffs oder einer Sabotage dienen, sind strengere Sanktionen vorgesehen.

Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten haben empfohlen, den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

KRITIS: Schutz vor physischen und digitalen Bedrohungen zusammendenken

Welche Anlagen als kritisch gelten, ist nach Angaben des Bundesrates bereits im KRITIS-Dachgesetz geregelt. Dazu gehören beispielsweise Kraftwerke, Flughäfen, Bahnhöfe und Wasseraufbereitungsanlagen. Funktionierende kritische Infrastrukturen seien eine wesentliche Voraussetzung für die öffentliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität Deutschlands.

Besonders relevant aus Sicht von Cyber Risk und Cyber Resilience ist ein weiterer Aspekt der Initiative: Der Bundesrat weist darauf hin, dass Angriffen auf kritische Infrastrukturen häufig eine Beobachtungsphase vorausgeht, in der Betriebsabläufe und Schwachstellen ausgespäht werden.

Für Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen zeigt dies, wie eng physische Sicherheit, Cyber-Sicherheit und organisatorische Resilienz miteinander verbunden sein können. Schutzkonzepte sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr gilt es, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken systematisch zu bewerten und Strukturen für eine wirksame Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu etablieren.

Hinweis: Für Unternehmen bietet die aktuelle Entwicklung Anlass, bestehende Schutz- und Reaktionskonzepte zu überprüfen und physische sowie digitale Angriffsszenarien gemeinsam in den Blick zu nehmen. Gerne beraten wir Sie! 

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Ingo Wolf

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