Digital Omnibus in Kraft getreten

Am 27.07.2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates, der sog. Digital-Omnibus für KI, in Kraft getreten. Das Gesetz ändert den EU-KI-Gesetz (AI Act) und gleicht ihn mit der EASA-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) und der Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) ab. Das Inkrafttreten markiert den Beginn einer neuen Ära der regulatorischen Kontrolle für Anbieter und Betreiber von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der Europäischen Union. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Transparenzpflichten und dem Schutz vor missbräuchlichen Inhalten.

Mit dem Digital Omnibus reagiert die EU auf praktische Herausforderungen bei der Umsetzung des AI Acts. Hintergrund sind insbesondere Verzögerungen bei der Entwicklung harmonisierter Standards, beim Aufbau nationaler Aufsichtsstrukturen und bei der Benennung von Konformitätsbewertungsstellen. Die Verordnung soll deshalb den betroffenen Unternehmen und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung geben, ohne die grundlegenden Schutzziele des AI Acts aufzugeben.

Transparenzpflichten des AI Acts

Der Digital Omnibus bringt keine Änderungen mit sich, was die Transparenzanforderungen des AI Acts betrifft. Gemäß Art. 50 des EU AI Act treten zum 02.08.2026 umfassende Pflichten in Kraft. Unternehmen sind verpflichtet, Nutzer beispielsweise darüber zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder manipulierter Inhalte, insbesondere Deepfakes, erforderlich.

Bei Verstößen droht den Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes.

Regeln für General-Purpose AI 

Die Vorgaben für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI), zu denen beispielsweise große Sprachmodelle und Foundation Models zählen, bleiben unverändert bestehen. Die entsprechenden Dokumentations-, Transparenz- und Risikomanagementpflichten werden durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

Verbotene KI-Praktiken

Ebenfalls unverändert bleiben die bereits geltenden Verbote bestimmter KI-Anwendungen nach Artikel 5 AI Act. Darüber hinaus ergänzt der Digital Omnibus die Liste der verbotenen Praktiken um KI-Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch erzeugen. Die neuen Verbote sollen nun ab Dezember 2026 gelten.

KI-Kompetenz von Mitarbeitern

Seit Februar 2025 ist es für Unternehmen, die KI einsetzen, verpflichtend, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, das dem Einsatz angemessen ist. Die in Artikel 4 festgelegte Pflicht zur KI-Kompetenz bleibt bestehen, wird jedoch abgemildert. Anbieter und Anwender werden nun aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um „die Entwicklung der KI-Kompetenz bei Mitarbeitern und Anwendern zu unterstützen“, anstelle der strengeren Formulierung „einen ausreichenden Grad sicherzustellen“.

Welche Pflichten werden verschoben?

Die wesentliche Änderung betrifft die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des AI Acts wird der Anwendungsbeginn vom 02.08.2026 auf den 02.12.2027 verschoben. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in regulierten Produkten eingebettet sind, gilt künftig der 02.08.2028 statt des ursprünglich vorgesehenen 02.08.2027.

Damit erhalten Unternehmen mehr Zeit, um die erforderlichen Prozesse für Risikomanagement, technische Dokumentation, Datenqualität, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertungen aufzubauen. Die inhaltlichen Anforderungen selbst bleiben jedoch unverändert bestehen.

Hinweis: Der Digital Omnibus schafft vor allem mehr Zeit für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen des AI Acts. Unternehmen sollten die Fristverlängerungen daher nicht als Aufschub für ihre gesamte KI-Compliance verstehen. Vielmehr bietet die Verordnung die Möglichkeit, bestehende KI-Anwendungen zu überprüfen und die erforderlichen Prozesse für die kommenden Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme rechtzeitig vorzubereiten. Gerne beraten wir Sie! 

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Ingo Wolf

Partner, Group CDIO

München

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