Steuerfalle Lebensversicherung – Zinsen möglicherweise steuerpflichtig
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.02.2025 (Az. 10 K 492/22 F) entschieden, dass Zinsen aus einer Lebensversicherung steuerpflichtig sind, wenn das damit gesicherte Darlehen nicht ausschließlich zur Finanzierung begünstigter Anschaffungskosten verwendet wurde. Entscheidend war die Überschreitung der steuerlichen Bagatellgrenze.
Darum ging es im Streitfall
Ein Kläger hatte im Jahr 2019 einen Hof für 2.980.000 Euro erworben und diesen größtenteils vermietet. Zur Finanzierung nutzte er ein Darlehen in Höhe von 3.200.000 Euro, welches durch eine Kapitallebensversicherung abgesichert war. Die Bank zahlte die Darlehenssumme in mehreren Tranchen aus, wobei ein Teilbetrag unmittelbar an den Verkäufer floss und weitere Summen für Kaufnebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, verwendet wurden.
Problem: Steuerpflicht von Versicherungszinsen
Das Finanzamt stellte fest, dass die Zinsen aus der Lebensversicherung steuerpflichtig seien, da das Darlehen nicht ausschließlich zur Finanzierung von Anschaffungskosten diente. Nach geltendem Steuerrecht (§ 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F.) bleibt eine Steuerbefreiung nur erhalten, wenn die Darlehensmittel vollständig – mit einer Toleranzgrenze von 2.556 Euro – für begünstigte Zwecke verwendet werden. Im vorliegenden Fall lagen die als nicht begünstigt eingestuften Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten zur Eintragung der Grundschuld) bei über 12.000 Euro.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Finanzgericht bestätigte die Einschätzung des Finanzamts: Die Zinsen seien insgesamt steuerpflichtig. Eine Aufteilung in steuerpflichtige und steuerfreie Anteile sei nicht zulässig. Auch spätere Investitionen (z.B. ein Wohnungsausbau) seien unbeachtlich, da sie nicht mit den ursprünglich ausgezahlten Darlehensmitteln finanziert wurden. Ebenso sei es irrelevant, dass der abgesicherte Teil des Darlehens lediglich 2.980.000 Euro betrug – entscheidend sei die Verwendung des gesamten Darlehensbetrags.
Hinweis: Achten Sie bei der Finanzierung mit einer Lebensversicherung penibel auf die Mittelverwendung. Schon kleinere Beträge für Notar- oder Gerichtskosten können die Steuerfreiheit der Zinsen gefährden, wenn die Bagatellgrenze überschritten wird. Nutzen Sie ggf. separate Finanzierungsquellen für Nebenkosten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie hierzu im Vorfeld.
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