Neue Kapitalkostenempfehlung des FAUB des IDW mit Stand 22.09.2025 veröffentlicht

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie anzupassen. Hintergrund ist die veränderte Kapitalmarktsituation, die eine Überprüfung der bisherigen Annahmen erforderlich machte.

Ausgangslage und Beobachtungen

Der FAUB überprüft regelmäßig, ob seine Kapitalkostenempfehlungen noch mit den empirischen Marktbeobachtungen übereinstimmen. In den vergangenen Jahren war die Zinsstrukturkurve – basierend auf der Svensson-Methode und den Renditen deutscher Staatsanleihen – extrem niedrig, was zu einem Basiszinssatz nahe Null führte. Seit 2022 ist jedoch ein deutlicher Zinsanstieg zu verzeichnen, begleitet von einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Im Jahr 2025 hat sich das Zinsniveau weiter erhöht. Gleichzeitig sind die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt gesunken, was ceteris paribus eine Reduktion der Marktrisikoprämie nahelegt.

Methodischer Ansatz

Der FAUB verfolgt einen pluralistischen Ansatz, der sowohl historische nominale und reale Aktienrenditen als auch historisch gemessene Marktrisikoprämien und Ex-ante-Analysen impliziter Renditen berücksichtigt. Die bisherige Empfehlung vom 25.10.2019 sah eine Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 6,0 % bis 8,0 % vor. Angesichts des aktuellen Zinsumfelds würde diese Bandbreite jedoch zu einer Gesamtrendite führen, die oberhalb der erwarteten Werte liegt. Zudem nähert sich das Zinsniveau wieder historischen Durchschnittswerten an, was auch eine Anpassung der Marktrisikoprämie rechtfertigt.

Neue Empfehlung

In seiner Sitzung am 16.09.2025 hat der FAUB beschlossen, die Empfehlung wie folgt anzupassen:

  • Vor persönlichen Steuern: 5,25 % bis 6,75 %
  • Nach persönlichen Steuern: 4,5 % bis 5,75 %

Die Überleitung nach persönlichen Steuern berücksichtigt das geltende Abgeltungssteuersystem.

Die vollständige Empfehlung des FAUB ist auf der Website des IDW abrufbar.

Fazit

Die Anpassung spiegelt die veränderten Kapitalmarktbedingungen wider und soll sicherstellen, dass Unternehmensbewertungen weiterhin auf realistischen Annahmen basieren. Sie markiert eine Rückkehr zu moderateren Risikoprämien im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit.

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