Gesetzesänderung bei Überweisungen: Empfängername muss zur IBAN passen

Mandanteninformation

Am 05.10.2025 tritt eine Änderung zur Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Kern ist die Einführung der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP). Künftig müssen Banken bei jeder SEPA-Einzelüberweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen, bevor sie die Zahlung ausführen. 

Download