Neuer Betriebsstättenbegriff: BMF verschärft Praxis – Auswirkungen auf Verrechnungspreisstrukturen?
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Mit BMF-Schreiben vom 18.06.2026 hat die Finanzverwaltung den Betriebsstättenbegriff grundlegend neu strukturiert und die bisherige Verwaltungsauffassung aus 1999 insoweit ersetzt.