EU-Kommission stellt Hinweisgeber-Tool für das KI-Gesetz vor

Die Europäische Kommission hat ein spezielles Meldesystem veröffentlicht. Mithilfe dieses Systems können Hinweisgeber mögliche Verstöße gegen das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) vertraulich an das Europäische Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) weitergeben.

Dieses Tool stellt einen geschützten Kommunikationskanal bereit, über den Personen auf mögliche Verstöße gegen das KI-Regelwerk aufmerksam machen können, ohne dabei Namen zu nennen oder ihre Identität preiszugeben.

Sichere Übermittlung und hohe Vertraulichkeit

Hinweisgeber können ihre Angaben in jeder EU-Amtssprache sowie in verschiedenen Dateiformaten einreichen. Das System ermöglicht eine geschützte Übermittlung von Informationen, die auf Risiken für Grundrechte, Gesundheit oder das öffentliche Vertrauen durch potenzielle Verstöße hinweisen.

Durch den Einsatz zertifizierter Verschlüsselungstechnologien wird ein sehr hoher Schutz von Identität und Daten gewährleistet. So kann das KI-Büro Meldungen sicher bearbeiten, Rückfragen stellen und Informationen zum Bearbeitungsstand bereitstellen, ohne die Anonymität der Hinweisgeber zu gefährden.

KI-Verordnung als Rechtsrahmen für verantwortungsvolle

Die KI-Verordnung legt klare Anforderungen für unterschiedliche Risikoklassen von KI-Systemen fest und verpflichtet Anbieter sowie Anwender zu Transparenz, sorgfältiger Dokumentation und robusten Sicherungsmaßnahmen. Gleichzeitig stärkt sie die Aufsicht durch spezialisierte Behörden – darunter das neue KI-Büro der EU –, um eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Damit schafft die KI-VO nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sondern trägt auch dazu bei, Vertrauen in den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in Europa aufzubauen.

Hinweis: Die Einführung der EU-KI-Verordnung ist weit mehr als ein juristisches Thema: Sie hat direkte Auswirkungen auf IT-Strukturen, Cybersecurity-Maßnahmen und die Produktentwicklung. Unternehmen sollten die Übergangsphase bis zur vollständigen Anwendung im Jahr 2027 gezielt nutzen, um interne Abläufe, technische Systeme und Fachkenntnisse frühzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unserer Expertise! 

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