BFH bestätigt steuerliches Einlagekonto bei wirtschaftlicher Neugründung

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Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Zahlungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Neugründung keine erneute Einlagepflicht ins Stammkapital begründen, sondern dem steuerlichen Einlagekonto zuzuordnen sind – auch mit Folgen für Bilanzierung, steuerliche Behandlung und Einordnung konzerninterner Finanzierungen im Rahmen von Verrechnungspreisen.

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