Begleitung durch erfahrene Restrukturierungsexperten
Das deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen die Möglichkeit der Sanierung in Insolvenzverfahren „in Eigenregie“. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Eigenverwaltung gemäß §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO).
Eine besondere Form der Eigenverwaltung ist das sogenannte „Schutzschirmverfahren“ gemäß § 270d InsO. Die Restrukturierung im Rahmen eines sogenannten Schutzschirmverfahrens gemäß § 270d InsO ist nur möglich, wenn das Unternehmen (noch) nicht zahlungsunfähig ist und grundsätzlich „sanierungsfähig“ erscheint. Diese Voraussetzungen sind i.R. einer besonderen Bescheinigung (sogenannte „Schutzschirmbescheinigung“) nachzuweisen.
Bei der Eigenverwaltung steht die Geschäftsführung unter der Aufsicht eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachwalters. Üblicherweise wird die Geschäftsführung für die Dauer des Verfahrens durch einen externen Sanierungsberater unterstützt. Im Falle des „Schutzschirmverfahrens“ wird binnen eines Zeitraums von maximal drei Monaten ab Insolvenzantragstellung ein Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens erstellt. Die Vorbereitung und die Durchführung der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung stellen besondere Anforderungen an die Qualität der Finanzbuchhaltung.
Nehmen Sie die Unterstützung unserer erfahrenen Restrukturierungsexperten in Anspruch. Diese unterstützen Sie bei der Optimierung der bestehenden Finanzbuchhaltung, erarbeiten eine Liquiditätsplanung unter insolvenzrechtlichen Annahmen, bereiten den Insolvenzantrag vor und erstellen eine Schutzschirmbescheinigung gemäß § 270d Abs. 1 Satz. 1 InsO.
Unsere Experten begleiten die Geschäftsführung auf Wunsch für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens. Daraus resultiert nicht zuletzt eine Haftungsminimierung der Geschäftsführung. Durch unser umfangreiches Kooperationsnetzwerk können wir Kontakte zu geeigneten potenziellen Sachwaltern herstellen, die dem Insolvenzgericht vorgeschlagen werden können.
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