Scheidungsimmobilie: Steuerfalle soll entschärft werden

Wer nach einer Trennung aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann beim späteren Verkauf bislang in eine teure Steuerfalle geraten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat unterstützt eine Neuregelung, nach der der trennungsbedingte Auszug die Steuerfreiheit künftig nicht mehr gefährden soll.

Hintergrund der baden-württembergischen Initiative ist eine steuerliche Regelung, die viele Familien bei einer Trennung unverschuldet in finanzielle Bedrängnis bringt: Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Nach einer Trennung ziehen Ehepartner jedoch oft zügig aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus.

Mehr Schutz vor der Spekulationssteuer

Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hatte in der Vergangenheit entschieden: Wer auszieht, nutzt die Immobilie steuerlich nicht mehr selbst. Dies gilt selbst dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen bleiben. Wird die Immobilie nicht noch im selben Jahr des Auszugs verkauft, fällt mangels Selbstnutzung deshalb oft eine hohe Spekulationssteuer an. Ein Risiko, das viele Betroffene nicht kennen und das sie zusätzlich zur Trennung massiv unter finanziellen Druck setzt.

Was sich für Betroffene ändern soll

Die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Neuregelung macht das Steuerrecht bei Scheidungen gerechter und lebensnaher. Wenn der Vorschlag des Landes vom Gesetzgeber final umgesetzt wird, müssen betroffene Familien künftig keine zusätzliche Steuerlast mehr fürchten. Die Spekulationssteuer würde demnach vollständig entfallen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist.

Wie es weitergeht

Der Bundestag berät nun über das gesamte Jahressteuergesetz 2026. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket noch einmal abschließend zustimmen, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.

Hinweis: Steht im Zusammenhang mit einer Trennung der Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie an, sollten Sie die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen lassen. Besonders wichtig sind der Zeitpunkt des Erwerbs, des Auszugs und des geplanten Verkaufs. Treffen Sie keine vorschnellen Dispositionen allein im Vertrauen auf die angekündigte Neuregelung, solange das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. So lassen sich unerwartete Steuerbelastungen möglichst vermeiden. Gerne beraten wir Sie! 

Einkommensteuer

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.