Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Buchführung oder ist keine Buchführung vorhanden, ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu schätzen, ggf. unter Anwendung der Richtsätze.
Hilfsmittel der Finanzverwaltung
Die Richtsätze dienen der Finanzverwaltung als Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden zu überprüfen und bei fehlenden Unterlagen ggf. zu schätzen. Nach der Rechtsprechung darf eine Schätzung jedoch bei ordnungsgemäßer Buchführung nicht allein auf Abweichungen von den Richtsätzen gestützt werden.
Die Richtsätze beruhen auf den Ergebnissen zahlreicher geprüfter Betriebe, gelten aber nicht für Großbetriebe. Sie beziehen sich auf einen Normalbetrieb, d.h. ein Einzelunternehmen, das seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt. Personengesellschaften und Körperschaften können die Richtsätze ebenfalls anwenden, wobei die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu berücksichtigen sind.
Ansprechpartner
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Thomas Donsbach
Partner, Steuerberater
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Dirk Klingbeil
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Jana Hesse
Partner, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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Paula Holey
Partner, Steuerberaterin, Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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Dr. Dirk Iwanowitsch
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Volker Jüsgen
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Arno Kramer
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Kathleen Morgenstern
Partner, Steuerberaterin
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Oliver Schmitz
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Dr. Stephan Zitzelsberger
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)