Funktionsverlagerungen im Fokus – Finanzgericht Köln konkretisiert Anforderungen an Unternehmen

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Das Finanzgericht Köln hat in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil vom 13.06.2024 (13 K 2752/20) die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen geschärft. Die Entscheidung macht deutlich, dass Unternehmen ihre Restrukturierungen sorgfältig planen und umfassend dokumentieren müssen, um Nachversteuerungen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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