Einkommensteuerreform: Bundesrat fordert Nachbesserungen

Die Bundesregierung plant mit der Einkommensteuerreform 2027 zahlreiche Änderungen. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 den Gesetzentwurf behandelt und zu einzelnen Punkten Änderungsbedarf angemeldet.

Vorgesehen sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen stärker besteuert und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen reduziert werden.

Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag geplant

Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Damit soll ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleiben.

Auch für Familien sind Änderungen vorgesehen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Gleichzeitig soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro monatlich im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 steigen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen

Eine weitere Änderung betrifft den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Dieser soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung müssten dadurch rund 1,3 Mio. Steuerpflichtige ihre tatsächlichen Werbungskosten künftig nicht mehr einzeln in der Anlage N angeben, da ihre Aufwendungen unterhalb des erhöhten Pauschbetrags liegen.

Höhere Einkommen sollen stärker besteuert werden

Neben den geplanten Entlastungen sieht die Einkommensteuerreform auch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen vor.

Der Steuersatz von 45 % soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 % vorgesehen.

Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung soll sinken

Auch bei der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen plant die Bundesregierung Änderungen. Die Steuerermäßigung soll von derzeit 20 % auf 15 % reduziert werden. Gleichzeitig soll der maximal mögliche Ermäßigungsbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken.

Dieser Punkt stößt im Bundesrat auf Kritik. Der Wirtschaftsausschuss hält die bisherige Regelung mit einer Steuerermäßigung von 20 % und einem Höchstbetrag von 1.200 Euro für einen bewährten Kompromiss zwischen fiskalischen Interessen und der Anreizwirkung. Bei einer Verschlechterung der steuerlichen Bedingungen sieht der Ausschuss die Gefahr, dass private Haushalte verstärkt auf nicht angemeldete Tätigkeiten ausweichen könnten.

Bundesrat kritisiert geplante Regelung zu Sonn- und Feiertagszuschlägen

Änderungen sind außerdem bei steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen geplant. Der für die Steuerfreiheit maximal zugrunde zu legende Stundenlohn soll nach dem Regierungsentwurf von 50 auf 75 Euro steigen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates sieht die geplante Regelung kritisch. Statt die Stundenlohngrenze anzuheben, empfiehlt er eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze von 50 % beziehungsweise 125 %. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass bei der Berechnung der Steuerfreiheit künftig zwischen Nachtarbeitszuschlägen und Sonn- und Feiertagszuschlägen unterschieden werden muss. Nach Einschätzung des Ausschusses würde dies zusätzliche Bürokratie verursachen.

Eine Anpassung der Zuschlagssätze könnte nach Auffassung des Ausschusses zudem auch Beschäftigten mit unteren und mittleren Einkommen zugutekommen und zusätzliche Arbeitsanreize schaffen.

Hinweis: Es erfolgt nun die Übermittlung der Vorschläge der Länder an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfassen kann. Im Anschluss erfolgt die Beratung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag. Wird das Gesetz durch den Bundesrat beschlossen, so wird es dem Bundesrat erneut vorgelegt, der sich dann abschließend mit dem Gesetz befasst.

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