• Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008-2009 wurde aufgrund der vermehrten Nachfrage von Stakeholdern nach einer verlässlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eingeführt. Danach müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, gewisse Informationen veröffentlichen. Die Directive verpflichtet zur Berichterstattung bezüglich Belangen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Arbeitnehmer, der Korruptionsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte. Ebenfalls umfasst werden Informationen zu Vorgehensweisen, Prozessen, Strategien und Risiken. Durch die NFRD wurden finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung gleichgestellt.

In den Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive fallen große Kapitalmarktunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (inkl. Tochterunternehmen) sowie Versicherungen und Banken.

Recht schnell wurde klar, dass die NFRD die Erwartungen, Unternehmen zur Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu bewegen, nicht erfüllen würde. Es entstand das EU-Green-Deal-Projekt. Neben der EU-Taxonomie-Verordnung  wird die NFRD durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ersetzt. Dritter Baustein des Green-Deals ist die neue Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

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Dr. Stefan Grabs

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Berlin

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