IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zu Going Concern und Insolvenz

Das IDW hat ein Papier mit Fragen und Antworten zur handelsrechtlichen Fortführungsannahme (Going Concern) und zur Insolvenz veröffentlicht.

Das Papier liefert Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen aus der Praxis im Kontext der Erstellung, Prüfung und Aufstellung von Jahresabschlüssen unter Beachtung der geltenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Der Going Concern-Grundsatz (Fortführungsprinzip) ist ein fundamentales Prinzip der Rechnungslegung und besagt, dass bei der Erstellung eines Jahresabschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Das IDW gibt in seiner Verlautbarung wichtige Hinweise zu:

  • den Anforderungen an die Fortführungsprognose und deren zeitlichem Horizont
  • der Abgrenzung zwischen Bestandsgefährdung und unzulässiger Fortführungsannahme
  • den Auswirkungen kurzfristiger Finanzierungen und Covenant-Verletzungen
  • den Berichtspflichten bei wesentlichen Unsicherheiten
  • den Insolvenzantragspflichten und deren Bedeutung für den Abschluss
  • der Berücksichtigung des Insolvenzrechts und des StaRUG bei der handelsrechtlichen Fortführungsprognose
  • der Verantwortung des Abschlussprüfers im Rahmen der Prüfung nach IDW PS 270 n.F.

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