IDW-Stellungnahme zur Konsultation der überarbeiteten ESRS veröffentlicht

Die Weiterentwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt konkrete Formen an. So hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 03.06.2026 eine Stellungnahme zu den von der EU-Kommission konsolidierten Entwürfen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) abgegeben.

Das IDW begrüßt die Bestrebungen der EU-Kommission, die bestehenden ESRS zu vereinfachen und damit die Anwendung für Unternehmen praktikabler zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung einer zügigen Finalisierung der überarbeiteten Regelungen, um Planungssicherheit zu schaffen und die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis zu stärken.

Gleichzeitig sieht das IDW in einzelnen Bereichen weiteren Klärungsbedarf. Insbesondere neue Konzepte wie das „Fair Presentation“-Prinzip oder die konkrete Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse benötigen aus Sicht des Berufsstands zusätzliche Konkretisierungen, um eine rechtssichere und möglichst bürokratiearme Anwendung zu gewährleisten.

Freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen

Neben der Überarbeitung des ersten Satzes der EuropESRS umfasst die Konsultation auch einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser richtet sich insbesondere an kleinere und nicht berichtspflichtige Unternehmen.

Auch hierzu fordert das IDW eine zeitnahe Finalisierung sowie klarere Regelungen, insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Funktion als sogenannter „Value Chain Cap“. Das Ziel besteht darin, Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette eine rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und unverhältnismäßige Berichtspflichten zu vermeiden.

Hintergrund: ESRS und EU-Nachhaltigkeitsstrategie

Die European Sustainability Reporting Standards sind ein zentraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie verpflichten große Unternehmen in der EU zu umfassenden Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Das Ziel besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen.

Die aktuelle Überarbeitung geht auf das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU-Kommission zurück. Mit diesem sollen bestehende Berichtspflichten reduziert und vereinfacht werden. Im Zuge dessen wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, konkrete Vorschläge zur Anpassung der Standards zu erarbeiten. Parallel dazu wurde mit dem VSME-Standard ein freiwilliger Berichtsrahmen entwickelt, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern soll.

Auswirkungen für die Praxis

Für Unternehmen bleibt die Entwicklung der ESRS hoch relevant. Die angestrebte Vereinfachung könnte zu einer deutlichen Reduzierung des Umsetzungsaufwands führen. Gleichzeitig hängt die praktische Anwendbarkeit maßgeblich von klaren und konsistenten Vorgaben ab. Insbesondere Unternehmen entlang komplexer Lieferketten profitieren von eindeutigen Regelungen zum freiwilligen Standard.

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