EU-Kommission empfiehlt KMU die Nutzung des VSME-Standards für Nachhaltigkeitsberichte

Am 30.07.2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) verabschiedet.

Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die bisher nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen, ein Rahmenwerk für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Hand zu geben. Entwickelt wurde der Standard von EFRAG im Kontext der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und im Vorfeld weiterer regulatorischer Schritte.

Kleine Unternehmen im Fokus

Die Empfehlung richtet sich an nicht börsennotierte KMU, insbesondere an Kleinstunternehmen. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung des VSME-Standards, doch angesichts der wachsenden Anforderungen entlang der Lieferkette geraten auch kleinere Betriebe zunehmend unter Druck, ESG-Informationen bereitstellen zu können. Der VSME-Standard soll in solchen Fällen als Strukturhilfe dienen.

Aufbau des VSME-Standards

Der Standard ist in zwei Teile gegliedert: ein Basismodul für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und ein Zusatzmodul für größere KMU. Das Basismodul enthält rund elf grundlegende Offenlegungen zu Themen wie CO₂-Ausstoß, Energieverbrauch oder soziale Verantwortung. Das Zusatzmodul baut darauf auf und deckt weitere Themenfelder wie Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft ab.

Einheitlichkeit entlang der Lieferkette

Ein zentrales Anliegen der Kommission besteht darin, ESG-Anfragen von großen, berichtspflichtigen Unternehmen entlang der Lieferketten zu standardisieren. Diese Unternehmen sollen künftig bei der Weitergabe von Informationsanforderungen an KMU möglichst auf den VSME-Standard zurückgreifen. Damit soll der Aufwand für kleinere Betriebe reduziert werden.

Die theoretischen Vorteile des VSME-Standards liegen in einer höheren Vergleichbarkeit von ESG-Daten, einem strukturierten Berichtsformat sowie der Möglichkeit, sich bei Kunden und Kapitalgebern professionell zu präsentieren. In der Realität dürfte der Nutzen jedoch stark vom Einzelfall abhängen. Für viele kleinere Unternehmen überwiegen zunächst der Zeitaufwand und die Unsicherheit bei der inhaltlichen Erfüllung der Anforderungen.

Von der Freiwilligkeit zur Verpflichtung?

Zwar handelt es sich derzeit noch um eine bloße Empfehlung, doch ist klar erkennbar, dass der Standard langfristig Teil des europäischen Rechtsrahmens werden soll. Die Kommission plant, den VSME-Standard später durch einen delegierten Rechtsakt verbindlich zu machen. Damit droht sich die heutige Freiwilligkeit in eine faktische oder sogar formale Verpflichtung zu verwandeln, insbesondere dann, wenn größere Marktteilnehmer diesen Standard aktiv von ihren Zulieferern einfordern.

Hinweis: Die Empfehlung zum VSME-Standard fügt sich ein in eine zunehmende Verdichtung von ESG-Anforderungen auch für Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren. Für viele kleinere Betriebe dürfte der Standard in erster Linie ein weiterer Anlass sein, sich mit immer komplexeren Berichtsanforderungen auseinanderzusetzen – auch dann, wenn derzeit noch kein gesetzlicher Zwang besteht.

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