EFRAG startet Reformprozess für ESRS Set 1

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen offiziellen Arbeitsplan zur Überarbeitung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) verabschiedet.

Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU.

ESRS Set 1 als Grundstein der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das im Jahr 2023 veröffentlichte ESRS Set 1 bildet den zentralen Rahmen für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Es besteht aus allgemeinen Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie themenspezifischen Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die Standards gelten ab dem Geschäftsjahr 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen und werden sukzessive auf weitere Unternehmen ausgeweitet.

Ziele der Überarbeitung

Mit dem verabschiedeten Arbeitsplan verfolgt die EFRAG mehrere Ziele: Die Überarbeitung soll dazu beitragen, die Anwendbarkeit der Standards zu verbessern, Unklarheiten zu beseitigen und die Kohärenz mit internationalen Rahmenwerken - insbesondere den ISSB-Standards - zu stärken. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die hohen Nachhaltigkeitsambitionen der EU nicht verwässert werden.

Geplantes Vorgehen

EFRAG plant eine schrittweise Überprüfung und mögliche Änderung einzelner Bestandteile des ESRS Set 1, wobei sowohl technische Aspekte als auch inhaltliche Anforderungen geprüft werden sollen. Erste Konsultationsentwürfe für Änderungen werden für Ende 2025 erwartet. Parallel dazu arbeitet EFRAG an weiteren Sets, insbesondere an branchenspezifischen und freiwilligen Standards.

Einbindung von Stakeholdern

Der Reformprozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission, der ESMA, den nationalen Behörden sowie den relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. EFRAG legt dabei großen Wert auf Transparenz und Partizipation, um praxisgerechte und zukunftsfähige Standards zu entwickeln.

Hinweis: Die Überarbeitung des ESRS Set 1 ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konsistenten, vergleichbaren und handhabbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den geplanten Entwicklungen auseinandersetzen, um die kommenden Anforderungen effizient in ihre Berichterstattungsprozesse zu integrieren. Gerne beraten wir Sie! 

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