EFRAG: Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 19 veröffentlicht
Mit IFRS 19 soll die Finanzberichterstattung für berechtigte Tochtergesellschaften vereinfacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese ihre Abschlüsse nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards mit reduzierten Offenlegungspflichten erstellen. Dieser Ansatz reduziert den Berichtsaufwand für Unternehmen, da die Berichterstattung vereinfacht wird und die Kosten für die Erstellung der Abschlüsse sinken. Gleichzeitig bleibt der Nutzen für die Anwender erhalten.
Überprüfung der Kriterien
Die EFRAG hat die Übernahmekriterien für IFRS 19 in Europa geprüft. Dabei wurde auch analysiert, wie die reduzierten Angabepflichten von IFRS 19 mit der EU-Richtlinie 2013/34/EU zusammenpassen und ob Ausnahmeregelungen möglich sind. Zusätzlich führte EFRAG eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, um die potenziell betroffenen Unternehmen in der EU zu ermitteln.
Das vorläufige Fazit lautet, dass IFRS 19 die Voraussetzungen für eine Übernahme erfüllt, weshalb die EFRAG seine Anwendung in der EU empfiehlt.
Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung können bis zum 03.09.2025 abgegeben werden.
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