Bundeshaushalt 2027 – Eckpunkte beschlossen
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Grundfreibetrag um mindestens 1.000 Euro anzuheben, wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bliebe. Der Solidaritätszuschlag soll so-dann auch für die Besserverdiener entfallen. Der Höchststeuersatz soll hiernach von 45 % auf 47,5 % erhöht werden und bereits ab 210.000 Euro bei Einzel- und 420.000 Euro bei Zusammenveranlagung greifen.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich allerdings noch ganz am Anfang und muss sowohl im Bundestag als auch Bundesrat Zustimmung finden. Aktuell hat sich prominent der Bundeskanzler gegen eine Erhöhung des Höchststeuersatzes ausgesprochen. Von daher bleibt abzuwarten, welches Gesamtpaket eine Mehrheit findet.
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